- 2824 -

1305 o. T. o. O.

Giselher, Pfarrer zu Ratibor, urkundet Folgendes: Da das Land des Herzogs Primislaw, Herzogs von Ratibor, durch feindliche Einfälle häufig verwüstet werde, so habe er von dem Bischof Heinrich von Breslau erlangt, dass in Dörfern, die von Kirchen weit entfernt liegen, als Zufluchtsorte für die Armen zur Kriegszeit neue Kirchen und Zufluchtshäuser erbaut werden dürften, jedoch ohne Beeinträchtigung der Pfarrkirchen, in deren Gebiet die Neugründung erfolge, und gründe nun darauf hin im Bereiche der Kirche zu Lubom, in dem zu polnischem Rechte stehenden Dorfe major Syrena (Syrin) eine Kirche mit der Massgabe, dass die Einwohner von Syrin an den Pfarrer von Lubom pro Hufe jährlich 1 Scheffel Roggen, 1 Scheffel Hafer und sonstige Gefälle entrichten sollen. Der Pfarrer von Lubom soll wenigstens an Festtagen, wenn möglich, in der Kirche zu Syrin Messe lesen. Die heil. Sakramente sollen nur in der Mutterkirche aufbewahrt werden. Dafür haben sich verbürgt Herr Herzog Premisl, Herr Jesco Prokurator, Herr Tilco Kanonikus, Herr Wislaus, und ratifiziren das Vorstehende, das G. besiegelt.

Einer freundlichen Mittheilung des geistl. Rathes Dr. Weltzel verdanken wir die Abschrift einer Ausfertigung in lateinischer Sprache aus einem Transsumt von 1452. Im Bresl. Staatsarch. befindet sich nur ein Transsumt von 1615 in czech. Sprache, Opp. Rat, III. 85h; vgl. o. die Urk. v. 1303 Febr. 3.


Codex Diplomaticus Silesiae, Bd. 16, 1892; Regesten zur schlesischen Geschichte, 1301 - 1315. Herausgegeben von C. Grünhagen und C. Wutke.